Kfz-Betriebe sind bei Inspektionen dazu verpflichtet, auch auf notwendige und unmittelbar bevorstehende Reparatur- und Wartungsarbeiten hinzuweisen. Und zwar dann, wenn sie in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von 5 000 Kilometer anstehen.
zum Artikel