Nachdem die 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat diese nun am 01.04.2006 in Kraft. Aufgrund der Neuregelung zur Anerkennung von Werkstätten, die Gassystemeinbauprüfungen (GSP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durchführen dürfen, müssen alle anerkannten Werkstätten (wie AU- und SP-Werkstätten) ein Qualitätssicherungshandbuch (QS-Handbuch) anlegen.
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