Wer sein Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung vorführt, bekommt ab sofort auch einen „Digitalen Untersuchungsbericht“ (DUB). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat gestern am 25. November 2025, den im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) entwickelten Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) veröffentlicht - eine Lösung für die Digitalisierung der relevanten Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung.
Ab sofort können Fahrzeughaltende ihre Hauptuntersuchungsdaten online abrufen. Verfügbar ist der DUB, für alle ab dem 25. November 2025 durchgeführten Hauptuntersuchungen. Für zuvor durchgeführte Untersuchungen ist der DUB bei dem KBA nicht abrufbar.
Der DUB bietet den Fahrzeughaltenden eine einfache und sichere Möglichkeit, ihre Hauptuntersuchungsdaten online abzurufen und zu teilen. Der digitale Bericht kann über einen QR-Code, einen Link oder manuell über die Website des KBA vom ZFZR abgerufen werden. Die Zugriffsdaten bestehen aus der Nummer des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung, der Schlüsselnummer der Überwachungs-institution und einer Identifikationsnummer. Der QR-Code ist auf den papiernen HU-Bericht gedruckt und enthält die Zieladresse der digitalen HU-Daten im ZFZR (kein HU-Bericht).
Der DUB kann einfach an Dritte weitergegeben werden, beispielsweise beim Fahrzeugverkauf oder zur Behebung bei der HU festgestellter Mängel. Die Weitergabe kann durch den Tausch der Zugriffsdaten ermöglicht und widerrufen werden. Der DUB ist auf Deutsch und Englisch verfügbar, wobei die relevanten Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung aus technischen Gründen nicht vollständig auf Englisch dargestellt werden können.
Der DUB umfasst die relevanten HU-Daten - also Fahrzeugdaten, das Ergebnis der Prüfung sowie Mängel und Hinweise (kein Halterdaten oder fiskalische Daten) – es handelt sich um eine rein digitale Online-Ansicht der HU-Daten, nicht jedoch kann der papierhafte Untersuchungsbericht der HU heruntergeladen oder gedruckt werden!
Der DUB wird automatisch für alle HU und unabhängig von der die HU durchführenden Überwachungsorganisation erstellt. Nach wie vor sind die Überwachungsorganisationen zur Übermittlung relevanter Daten über durchgeführte Hauptuntersuchungen an das KBA verpflichtet. Diese Vorgaben sind in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) festgelegt - siehe FZV - §61. Daher müssen Fahrzeughaltende auch nicht zustimmen, da der DUB keine personenbezogenen Daten enthält.
Der DUB ist nicht Bestandteil der i-Kfz-App und kann deshalb unabhängig davon genutzt werden, weil im Unterschied zur Online-Registerauskunft (ORA) für den DUB keine personenbezogenen Daten (eID) erforderlich sind.
Tatsächlich ist der DUB auch nur ein erster digitalisierender Schritt, da der gewohnte HU-Bericht auf Papier weiterhin nach §29 Abs. 9 StVZO noch vorgegeben ist. Der DUB ersetzt den gedruckten Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung derzeit also noch nicht, soll aber lt. KBA für fast alle Zwecke verwendet werden können, für die die Fahrzeughaltenden einen papiernen Untersuchungsbericht gebrauchen.
Der DUB basiert auf den Regelungen der StVZO §§ 29, 29a und Anlage VIII, ergänzt durch die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 29/2025 S. 162 vom 19.02.2025 (Verkehrsblatt Heft 6-2025) zur Verfahrensweise für den Abruf von relevanten Daten über Hauptuntersuchungen („HU-Daten“).
- Die neue Regelung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Annahme des Kundenauftrags in der Werkstatt (Prüfstützpunkt) zur Durchführung der HU
- Nach der Hauptuntersuchung wird von der Überwachungsorganisation (ÜO) der QR-Code und auch der HU-Bericht auf Papier an den Fahrzeughalter ausgegeben.
- Der QR-Code verweist auf eine Zieladresse, unter der die digitalen HU-Daten im ZFZR abgerufen werden
- Der bis dato übliche HU-Bericht auf Papier bleibt gültig und muss derzeit weiterhin verpflichtend durch die jeweilige Überwachungsorganisation ausgegeben werden (§29 Abs. 9 StVZO)
- Über den QR-Code kann kein HU-Bericht der untersuchenden Prüforganisation generiert werden
- Aus den abgerufenen HU-Daten im ZFZR können auch keine Zulassungsbescheinigungen generiert werden
- Halterdaten sind nach Anlage VIII StVZO kein Bestandteil der relevanten „HU-Daten“ oder des Untersuchungsberichts
Hier geht’s zum manuellen Abruf des digitalen HU-Bericht (DUB) – Website KBA:
Digitaler Untersuchungsbericht
Die KBA - Pressemitteilung über den Start des digitalen HU-Berichts (DUB) können Sie auf der Website des KBA abrufen: