Der Onlinevertrieb von Neuwagen stellt Autohäuser vor enorme Herausforderungen - nicht zuletzt auch wegen der Angebote der markenübergreifenden Onlineportale, die in der Konsequenz sehr nachlasstreibend wirken. Eine Broschüre erläutert, wie Autohäuser mit dieser Situation umgehen könnten.
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Ein Auto, das mit einer „Oldtimerzulassung“ verkauft wird, ist nicht nur über 30 Jahre alt und gut erhalten, sondern auch verkehrssicher. Denn mit dem Hinweis „positive Begutachtung nach § 21 c StVZO im Original“ liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung vor, so der BGH in seinem Urteil.
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Ein zentraler Punkt auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt ist es den Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen. Künftig sollen einheitliche Verfahren und Standards grenzüberschreitende Zahlungen vereinfachen. Ziel ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum - das sogenannte Single European Payment Area (SEPA).
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Starterpaket "ADAC-Rettungskarte" ist da
Die ADAC-Rettungskarte bietet Kfz-Betrieben eine weitere Chance, sich als Sicherheitspartner der Autofahrer zu positionieren. Die Rettungskarte, die hinter der Sonnenblende über dem Fahrersitz steckt, informiert Rettungskräfte bei einem Unfall schnell, wo das verunglückte Fahrzeug geöffnet werden kann. Ein kostenfreies Starterpaket, das zwei Plakate, 200 Flyer und 200 Aufkleber enthält, können Kfz-Betriebe bei Elke Pütz ( puetz@kfzgewerbe.de) bestellen.