Aktuelle Artikel zum Thema: AÜK
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Bundesministerium für Verkehr(BVM) überarbeitet gegenwärtig die AU-Durchführungsrichtlinie sowie den AU-Geräteleitfaden
Bei der Durchführung der Abgasuntersuchung (AU) nach der „AU-Richtlinie“ entsprechend der Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO sind die herstellerspezifischen Solldaten (sog. Herstellervorgaben) anzuwenden. Da diese oftmals fehlen, unzureichend, nicht anwendbar oder nicht plausibel sind, überarbeitet der Verordnungsgeber gegenwärtig die AU-Durchführungsrichtlinie sowie den AU-Geräteleitfaden unter anderem mit dem Ziel zukünftig auf herstellerspezifische Solldaten komplett zu verzichten. Demnach sollen zukünftig nur die gesetzlichen Solldaten für die Durchführung der AU zu Grunde gelegt werden. Das ist für die anerkannten Werkstätten eine pragmatische und zukunftsweisende Entwicklung der AU und erfreuliche Vereinfachung. Sobald Informationen über das Inkrafttreten der Änderungen vorliegen, werden wir informieren.
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Sicherheitsprüfung – Auswertung der SP-Mängelstatistik für das Jahr 2024
Die Mängelquote bei der Sicherheitsprüfung liegt für das Jahr 2024 bei 34,9%, damit um 0,6 %-Punkte über der Vorjahresquote. Das geht aus dem Abschlussbericht zur Auswertung der SP-Mängelstatistik für das Jahr 2024 des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hervor.
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Geringfügig geringere Mängelquote bei der Abgasuntersuchung – Abschlussbericht zur AU-/AUK-Mängelstatistik 2024
Die Mängelquote bei den AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) liegt für das Jahr 2024 bei 3,8 %, damit um 0,3% geringer gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus dem Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hervor.
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Wichtige Information zur Durchführung der Sichtprüfung bei der GAP
Aus aktuellem Anlass und aufgrund verschiedener Unfälle von Fahrzeugen mit CNG-Antrieb, die auf den Zustand der Gasbehälter zurückzuführen waren, möchten wir auf die Anforderungen an die Sichtprüfung aufmerksam machen.
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Sicherheitsprüfung – Auswertung der SP-Mängelstatistik für das Jahr 2023
Die Mängelquote bei der Sicherheitsprüfung liegt für das Jahr 2023 bei 34,3%. Das geht aus dem Abschlussbericht zur Auswertung der SP-Mängelstatistik für das Jahr 2023 des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hervor.
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AU – Abgasmessgeräte - Geänderte AU-Geräte Kalibrierrichtlinie
Mit der Veröffentlichung der Änderung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU-Geräte Kalibrierrichtlinie)“ im Verkehrsblatt Nr. 118/2024 vom 09.08.2024 treten einige Änderungen bei der Kalibrierung von Abgasmessgeräten in Kraft.
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Gassystemeinbau-/Gasanlagenprüfung - Auswertung der GSP-/GAP-Einbau- und Mängelstatistik für das Jahr 2023
Die Mängelquote bei den Gassystemeinbau-/Gasanlagenprüfungen liegt für das Jahr 2023 bei 2,19%. Das geht aus dem Abschlussbericht zur Auswertung der GSP-/GAP-Einbau- und Mängelstatistik für das Jahr 2023 des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hervor.
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Gleichbleibende Mängelquote bei der Abgasuntersuchung
Die Mängelquote bei den AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) liegt für das Jahr 2023 bei 4,1 %. Das geht aus dem Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hervor.
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Abgasuntersuchung (AU) - Erste Ergebnisse zur PN-Messung für den Zeitraum 01.08.2023 bis 30.10.2023
Nach Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) an Dieselfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge) ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit den maßgeblich beteiligten Kreisen (Überwachungsorganisationen, ASA, ZDK) alle im Zeitraum 01.08.2023 bis 30.10.2023 durchgeführten PN-Messungen aus den beteiligten Untersuchungsstellen (TÜV, DEKRA, KÜS, AU-Werkstätten) statistisch ausgewertet und die wesentlichen Ergebnisse veröffentlicht.
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Erleichterung im Umgang mit AU‐Geräteleitfaden zur Bedienerführung (Software‐Versionen 4, 5, 5.01)
Am 25.09.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine erleichternde Regelung für die Durchführung der Abgasuntersuchung an Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor bzw. Kompressions-zündungsmotor bekanntgemacht.
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Neuer Mitarbeiter für die amtl. Betriebsprüfung
Gern möchten wir Sie über die jüngste personelle Verstärkung im Team der Abteilung Umwelttechnik und Arbeitssicherheit in unserem Haus informieren.
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PN-Messung - Übersicht über bauartzugelassene PN-Messgeräte mit Software-Version 6 und Verteilung der verfügbaren Geräte
Seit 01.07 müssen Werkstätten Euro-6/VI-Diesel Fahrzeuge bei der AU mittels Partikelzähler prüfen. Welche PN-Messgeräte sind bauartzugelassen und mit dem begutachteten Geräteleitfaden zur Bedienerführung (Software-Version 6) ausgerüstet. Darüber hinaus gibt der ZDK einen Überblick über die Verteilung tatsächlich verfügbarer PN-Messgeräte im Bundesgebiet
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ZDK kritisiert Wettbewerbsverzerrung bei Verbreitung von PN-Messgeräten
Seit 01.07 müssen Werkstätten Euro-6/VI-Diesel bei der AU mittels Partikelzähler prüfen. Doch noch immer haben einige Gerätehersteller keine Zulassung für ihre Geräte, noch längst sind nicht alle bestellten Geräte an die AU-Werkstätten ausgeliefert. Das verzerrt den Markt.
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AU - Auswahl des entsprechenden Inspektors im Abgasmessgerät - bei Leitfaden 6
Für Betriebe, die ihr Abgasmessgerät (bspw. Partikelmessgerät oder bereits Bestehende Tester) mit dem neuen Leitfaden 6 aufgerüstet haben, ist es notwendig, dass zunächst alle unterschriftsberechtigen verantwortlichen Personen (Inspektoren) in den Einstellungen angelegt werden und dann der betreffende Inspektor schon bei der Durchführung der Abgasuntersuchung am Tester ausgewählt wird.
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Keine Angst vorm schwarzen Mann
Vor genau einem Jahr trat sie in Kraft: Die Vorgabe, dass Kfz-Betriebe eine AU fortan nur noch im Rahmen eines akkreditierten Verfahrens durchführen dürfen. Das brachte zwar sogenannte Witness-Audits mit sich, aber vor diesen muss sich niemand fürchten.
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Jetzt geht’s los, jetzt geht’s los…
Ab Juli wird scharf gemessen. Ab dann müssen Werkstätten Euro-6/VI-Diesel bei der AU mittels Partikelzähler prüfen. Doch noch immer haben einige Gerätehersteller keine Zulassung. Das verzerrt den Markt.
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AU - Einführung der PN-Messung zum 01.07.2023 für EURO 6/VI - Dieselfahrzeuge
Die Abgasuntersuchung an Dieselfahrzeugen ab Emissionsklasse Euro 6/VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) wird mit Wirkung zum 1. Juli 2023 bundeseinheitlich von der Opazimetermessung (Trübungsmessung) auf die Partikelanzahlmessung (PN-Messung) umgestellt. Die verpflichtende Einführung der Partikelanzahlmessung (PN-Messung) hat der Gesetzgeber mit Verkehrsblattverlautbarung (72/2023) im Verkehrsblatt 11/2023 bekanntgegeben.
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AU – Gemeinsame Information der Überwachungsorganisationen und ZDK - PN-Messung ab 01.07.2023 für EURO 6/VI - Dieselfahrzeuge
In den letzten Wochen wurde mehrfach darüber berichtet, dass ab dem 01.07.2023 verpflichtend die PN-Messung anstatt der bisherigen Trübungsmessung an Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) durchgeführt werden muss.
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Einführung der Partikelanzahlmessung (PN-Messung) zum 01.07.2023 für EURO 6/VI - Dieselfahrzeuge
Mit Schreiben vom 11.05.2023 informierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über den Beschluss innerhalb der Bundesregierung, die Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) für die Abgasuntersuchung an Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse EURO 6/VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) zum 01.07.2023 verpflichtend einzuführen.
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ZDK unterstützt Einführung der PN-Messung zum 1. Juli 2023
Der ZDK unterstützt die Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) zum 1. Juli dieses Jahres. Dieses Verfahren stellt die Abgasuntersuchung (AU) von modernen Dieselfahrzeugen auf eine neue technische Basis. Euro 6-/Euro VI-Dieselfahrzeuge werden dann nicht mehr über eine Trübungsmessung, sondern ausschließlich durch eine Zählung der ausgestoßenen Partikel geprüft und bewertet. Der ZDK sieht allerdings eine flächendeckende und homogene Verteilung der PN-Messgeräte im Bundesgebiet noch nicht als gegeben an. „Wir fordern deshalb die Bundesregierung dazu auf, die Bauartzulassungen der noch fehlenden Messgerätehersteller durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) voranzutreiben, um eine wettbewerbsneutrale und bürgerfreundliche PN-Messung im Bundesgebiet zu ermöglichen", so Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün.
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Aktualisierung der Prüfmittelübersicht / Hinweise zur Kalibrierung
Bei der technischen Fahrzeugüberwachung müssen Prüfmittel, die im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten (AU/AUK; SP; GAP etc.) eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Hierzu muss zwischen den unterschiedlichen Prüfungen wie Eichung, Stückprüfung, Erstkalibrierung, wiederkehrende Kalibrierung und Funktionskontrolle unterschieden werden.
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AU-Geräteleitfaden 6 zur Bedienerführung von Abgasmessgeräten
Mit Veröffentlichung des Geräteleitfaden 6 zur Begutachtung der Bedienerführung von Abgasmessgeräten und der bedienergeführten Abgasuntersuchung an AU-pflichten Kraftfahrzeugen werden die Hersteller die bedienergeführte Software-Version 6 von Abgasmessgeräten in Kürze abschließen, Abgasmessgeräthersteller informieren über freigegebene Versionen. Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen zusammenfassend im Überblick.
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Aussetzung Einführungstermin Partikelanzahlmessung (PN-Messung) für EURO 6/VI - Diesel Fahrzeuge
Wir möchten Sie informieren, dass die geplante Einführung der verpflichtenden Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) zur Abgasuntersuchung an Fahrzeugen mit Dieselmotor der Emissionsklasse Euro 6 (Pkw) / Euro VI (Lkw) oder neuer offiziell ausgesetzt wurde und nicht zum 01. Januar 2023 starten wird.
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GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie – Korrektur Ziffer 1.4
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 189/2022 wurde die Ziffer 1.4 der GSP/GAP-Durchführungsrichtlinie korrigiert. Damit wurde die bisherige Frist (01.01.2023), bis zu dem ein Grenzwert für die maximale Gaskonzentration bei Verwendung von Lecksuchgeräten (Gasdetektoren) festgelegt werden sollte, nunmehr auf unbefristete Zeit ausgesetzt.
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Nutzung AÜK-Zeichen als Stützpunkt des Bundesinnungsverbands
Bei der optischen Gestaltung des AÜK-Zusatzzeichens wird in Zukunft auf die Darstellung der Kollektivmarke verzichtet. Die im Umlauf befindlichen Zusatzschilder und Hinterglasfolien haben Bestandsschutz und dürfen weiterhin verwendet werden.
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Neu im QM-System - Was Betriebe für eine Anerkennung tun müssen
Das QM-System des Bundesinnungsverbands des Kfz-Handwerks (BIV) ist bereits als eine der Anerkennungsvoraussetzungen für die Technische Fahrzeugüberwachung scharf geschaltet. Die Prüfungen dürfen nur noch von Betrieben durchgeführt werden, die nach dem ISO 17020 akkreditiertem QM-System des BIV beigetreten sind und sämtliche Anforderungen des Systems und der StVZO erfüllen. Was aber müssen Betriebe erledigen, die erstmals die Prüfungen durchführen wollen?
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Gemeinsame Information der Überwachungsorganisationen und des ZDK zu Anforderung
Wie bereits mit den Mitgliederinformationen 45 / 2022 und 46 / 2022 informiert, muss künftig jeder Nachweis bzw. jedes Prüfprotokoll zur AU/AUK, GAP und SP mit dem DAkkS-Symbol versehen sein. Damit wird nachgewiesen, dass die Werkstatt zum Zeitpunkt der Prüfung Teilnehmer am QM-System AÜK des BIV ist und alle Anforderungen erfüllt werden.
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Notwendige Änderungen im zweiten AÜK Plus-Update zum Ausdruck mit DAkkS-Symbol
Wie bereits mit der Mitgliederinformation 45/2022 informiert, müssen ab dem 03.07.2022 jeder Nachweis bzw. jedes Prüfprotokoll zur AU/AUK, GAP und SP mit dem DAkkS-Symbol versehen sein. Damit wird nachgewiesen, dass die Werkstatt zum Zeitpunkt der Prüfung Teilnehmer am QM-System AÜK des BIV ist und alle Anforderungen erfüllt werden.
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MAHA – Ausdruck von AU-Nachweisen mit unzulässigem Symbol der DAkkS
Wir wurden darüber informiert, dass bei einigen Abgasmessgeräten durch den Hersteller MAHA ein Update installiert wurde, das auf den AU-Nachweisen ein DAkkS – Symbol aufdruckt.
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Erstellung und Umgang mit Nachweisen (AU/AUK/SP/GAP) ab dem 3. Juli 2022
Mit Wirkung zum 03.07.2022 wird nach der 55. Änderungsverordnung zur StVZO (55. ÄVO) das akkreditierte Qualitätsmanagementsystem „AÜK“ des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) Teil der Anerkennungsvoraussetzungen und somit auch Grundlage für die anerkannte Werkstatt hoheitliche Aufgaben durchzuführen.
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Bezug der Software AÜK-Plus als Nachfolger der Plus-Programme
Mit der neuen Software AÜK-Plus hat der Bundesinnungsverband (BIV) bzw. die TAK GmbH im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens ein Programm herausgegeben, das die einzelnen „Plus-Programme“ (AU-Plus, SP-Plus, GAP-Plus) vereint und im Grundsatz in der Nutzung sowie Anwendbarkeit vereinfacht hat
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Keine Ausstattungsverpflichtung mit Achslastwaagen bzw. Radspieldetektoren
Eine Nachfrage, ob in Prüfstützpunkten beziehungsweise anerkannten SP-Betrieben ab dem 20.05.2023 für die Untersuchungen an Fahrzeugen > 3,5 t (zGM) Achslastwaagen sowie Radspieldetektoren vorhanden sein müssen, haben wir an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) weitergegeben. Das BMDV stellt in seiner Antwort klar, dass für diese Fahrzeuge in den Untersuchungsstellen jetzt und derzeit auch zukünftig für die Untersuchungen an Fahrzeugen > 3,5 t (zGM) keine Achslastwaagen und keine Radspieldetektoren erforderlich sind.
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Einstellungen für diverse Tester
Damit Sie die Software Ihres Abgasmessgerätes einfach und schnell für den Datenexport zu dem AÜK Plus-Importagenten einrichten können, nutzen Sie gern unterstützend diese Einrichtungshilfen.
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Zugelassene Kalibrierlabore
Entnehmen Sie dieser Auflistung eine Vielzahl von akkreditierten Kalibrierlaboren, welchen Sie Ihre eingesetzten Prüfmittel für eine normkonforme Kalibrierung einschicken können.
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Hinweise zu Ihrem QMS-Status als AÜK-Stützpunkt
Damit Ihre Betriebsstätte künftig sämtliche Anforderungen für die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erfüllt, denken Sie bitte neben den allgemein gültigen betrieblichen sowie personellen Voraussetzungen.
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AUEK_Plus-Servicevertrag
Damit eine Betriebsstätte für die Durchführung von amtl. Fahrzeugprüfungen wie z. B. Abgasuntersuchung, Gasanlagenprüfung oder Sicherheitsprüfung anerkannt werden und diese auch aufrechterhalten kann, ist die Lizensierung und Nutzung der Software AÜK-Plus zwingend vorausgesetzt
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Einrichtungen Geräte
Dieser Auflistung können Sie entnehmen, welchen Prüfzyklus Ihr Prüfmittel hat, um festzustellen wann Sie es einer Rekalibrierung unterziehen müssen.
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Doppelprüfung für Abgasmessgeräte entfällt ab 03.11.21
Am 17.09.2021 hat der Bundesrat die Aufhebung der Eichpflicht für Abgasmessgeräte beschlossen (Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV)).
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GSP / GAP - Geänderte Durchführungs-Richtlinie
Mit der Veröffentlichung der Neufassung der "Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen (GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie)" im Verkehrsblatt am 15.08.2021 traten einige Änderungen bei der Durchführung der GSP und der GAP in Kraft.
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QM-System bei AU/AUK, GAP und SP jetzt Anerkennungsvoraussetzung
Die lange erwartete 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist am 02.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wurden die Regelungen zur Qualitätssicherung bei der Technischen Fahrzeugüberwachung im Gesetz festgeschrieben.
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GSP und GAP: Hilfsmittel für Betriebe
Auch für das Jahr 2020 soll wieder eine GSP-/GAP-Einbau- und Mängelstatistik erstellt werden. Hilfsmittel zur Erfassung der betrieblichen Daten für die Einbau- und Mängelstatistik finden Sie hier.
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AU-Betrieb bleiben
Sie überlegen, die Abgasuntersuchung künftig in Eigenregie durchzuführen oder es lieber durch eine Prüforganisation vornehmen zu lassen und sind sich hierüber unschlüssig? Dieses Video liefert genügend Argumente, sich für das selbstständige Durchführen der Abgasuntersuchung in Ihrem Kfz-Betrieb zu entscheiden.
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Information zum akkreditierten System in der Fahrzeugüberwachung
AU-Werkstätten müssen im Rahmen der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung in Zukunft die Vorgaben der ISO 17020 beachten. Was das bedeutet und wie sich Betriebe einem akkreditierten System anschließen können.
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Information zum akkreditierten System in der Fahrzeugüberwachung
AU-Werkstätten müssen im Rahmen der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung in Zukunft die Vorgaben der ISO 17020 beachten. Was das bedeutet und wie sich Betriebe einem akkreditierten System anschließen können.
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AU-Messgeräte (Software-Version 5)
Seit 1. Juni 2015 dürfen anerkannte AU-Werkstätten an Pkw (Euro 6) und Nutzfahrzeugen (Euro VI) nur dann eine Abgasuntersuchung durchführen, wenn sie die Software-Version 5 auf ihre AU-Messgeräte aufgespielt haben.
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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur AUK
Am 8. März 2006 wurde die 41. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur StVZO im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit trat das Konzept der technischen Fahrzeugüberwachung mit seinen Änderungen am 1. April 2006 in Kraft.
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Arbeitsanweisung zur AUK
Zur ordnungsgemäßen AUK-Durchführung in anerkannten Werkstätten und sonstigen Untersuchungsstellen der Überwachungsinstitutionen wurde gemeinsam mit den beteiligten Organisationen die "Arbeitsanweisung zur Durchführung der Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)" erarbeitet.