12.05.2022
Keine Ausstattungsverpflichtung mit Achslastwaagen bzw. Radspieldetektoren
Eine Nachfrage, ob in Prüfstützpunkten beziehungsweise anerkannten SP-Betrieben ab dem 20.05.2023 für die Untersuchungen an Fahrzeugen > 3,5 t (zGM) Achslastwaagen sowie Radspieldetektoren vorhanden sein müssen, haben wir an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) weitergegeben. Das BMDV stellt in seiner Antwort klar, dass für diese Fahrzeuge in den Untersuchungsstellen jetzt und derzeit auch zukünftig für die Untersuchungen an Fahrzeugen > 3,5 t (zGM) keine Achslastwaagen und keine Radspieldetektoren erforderlich sind.
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