Aktuelle Artikel zum Thema: Prüfstützpunkte
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Scheinwerferkontrolle - Neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie
Die „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“ ist ein wenig in die Jahre gekommen. Nun hat die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ein umfangreicheres Update erhalten. Die neuesten Änderungen der sogenannten Scheinwerferprüfrichtlinie im Rahmen der HU bringen einige praktische Verbesserungen mit sich und sind ab 15. Mai 2026 gültig.
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StVZO – HU-/SP-Prüffristen für Mietfahrzeuge (Selbstfahrer- bzw. Langzeit-Mietfahrzeug)
Aktuell kommt es vermehrt zu Anfragen zu den Regelungen der HU-/SP-Prüffristen für Mietfahrzeuge (Selbstfahrer- bzw. Langzeit-Mietfahrzeug) der im vergangenen Jahr neugefassten Nummer 2.2 der Anlage VIII. Diese Neufassung betrifft ausschließlich die HU für untersuchungspflichtige Mietfahrzeuge (Pkw, KOM, Lkw, Anhänger, Wohnmobile). Die Sicherheitsprüfungen (SP) für KOM, Lkw und Anhänger folgen weiterhin den bisherigen Fristen der Anlage VIII StVZO; eine SP-Pflicht für Wohnmobile (Selbstfahrmietfahrzeuge) besteht nicht mehr.
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Neue Scheinwerfer-Prüfrichtlinie
Seit 1. Januar 2021 dürfen nur noch Kalibrierscheine nach dem neuen Prüfverfahren durchgeführt, erstellt und den entsprechenden Stellen eingereicht werden. Im Wesentlichen beinhaltet die neue Richtlinie eine schärfere Bewertung bei der Prüfung von Aufstellflächen sowie den Scheinwerfer-Einstellgeräten

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Fristverlängerung für die Nutzung von Bremsenprüfständen
kalibriert werden. Eine Verwendung bzw. der Einsatz von Geräten, für die eine Kalibrierung vorheriger Richtlinien durchgeführt wurde, ist fortan nicht mehr zulässig.

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Neue Regeln für Scheinwerfereinstellplatz und Bremsprüfstand
Kfz-Betriebe, die auch künftig als Prüfstützpunkt für HU und SP agieren und auch weiterhin AU durchführen möchten, müssen einiges beachten.
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Neue Vorschriften zur Sicherheitsprüfung
Mit dem Inkrafttreten der 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (47. ÄndVstVR) zum 1. Juli 2012 wurden die Vorschriften zur Sicherheitsprüfung (SP) an die Weiterentwicklung der Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst.
