Die Reform der Grundsteuer betrifft alle Eigentümer von inländischem Grundvermögen. Denn das Grundsteuerreformgesetz sieht insbesondere vor, dass die Grundlagen für die Bemessung der Grundsteuer zum 01. Januar 2022 festzustellen sind.
Damit sind entsprechende Pflichten für die Eigentümer verbunden. Ab Juli 2022 können entsprechende Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden. Dabei treffen diese Pflichten jeden Grundstückseigentümer und jede Grundstückseigentümerin mit inländischen Grundvermögen unabhängig von der Nutzung der Immobilie.
Das sogenannte „Hamburger Modell“ für eine Grundsteuerreform soll einfacher und transparenter, vor allem aber auch aufkommensneutral wirken.
Anhängend überreichen wir Ihnen ein Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.